Corona-Dienstanweisung 13: Geklärte Fragen

Ab morgen, 1. Mai 2020, gilt die neue Corona-Dienstanweisung Nr. 13 (Download PDF). Die bisher sehr großzügigen Freistellungstatbestände bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen werden nicht mehr in der bisherigen Form angeboten. Bitte überlegen Sie sich gemeinsam mit Ihrer Führungskraft Ihren weiteren Umgang zur Betreuungssituation.

  1. Homeoffice:
    Klären Sie, ob ein Arbeiten im Homeoffice möglich ist.
  2. Urlaub/Gleitzeit:
    Falls nicht, beantragen Sie Erholungsurlaub (entweder Resturlaub oder Urlaub aus 2020) oder Freizeitausgleich (Abbau von Plusstunden aus der Stempelkarte).
  3. Notfallbetreuung:
    Sollten Punkte 1 und 2 nicht möglich sein, versuchen Sie die Betreuung anderweitig sicherzustellen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Voraussetzungen, eine Notfallbetreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu bekommen, gelockert worden sind (siehe dazu auf Wilma die Corona FAQs zu Kinderbetreuung).
  4. Freistellung mit finanziellen Einbußen:
    Falls auch eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist (oder von Ihnen nicht erwünscht wird), können Sie eine Freistellung nach § 10 Abs. 3 der neuen Dienstanweisung bei der Personalstelle formlos beantragen, diese ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Für die Dauer von maximal 6 Wochen erhalten Sie als Tarifbeschäftigter nur 67 Prozent Ihres Verdienstes.

Nach aktuellem Stand geht die Stadt München hierfür in Vorleistung, so dass Ihnen keine Zahlungslücken entstehen und stimmt das weitere Vorgehen zu dieser Entschädigungsleitung nach dem IfSG zeitnah mit der Regierung von Oberbayern ab.

Aktuelle Infos werden in den Corona-FAQs zentral vom POR veröffentlicht. Diese können dazu führen, dass Sie für die Freistellung nach §10 Abs. 3 der Dienstanweisung im weiteren Verlauf der Personalstelle einen formellen Antrag nachreichen müssen.

Bitte verfolgen Sie auch weiterhin die Aktualisierung der Corona-Dienstvereinbarung samt FAQs. Diese können Sie auch von zuhause auf muenchen.de/mitarbeiterservice abrufen.

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