Arbeitsschutz: zum Thema Aufzüge

In Zeiten des Corona-Virus müssen besondere Vorkehrungen zum Schutz unser aller Gesundheit getroffen werden. In diesem Zusammenhang ist das Abstandhalten („Social distancing“) weiterhin das oberste Gebot. Dies ist insbesondere dann eine Herausforderung, wenn nur wenig Platz zur Verfügung steht, wie beispielsweise in Aufzügen.

Daher gilt ab sofort, dass sich immer nur noch eine Person im Aufzug aufhalten darf.

Dazu finden Sie hier ein entsprechendes Schreiben der Geschäftsleitung, das allen Standorten an denen Aufzüge verfügbar sind, auch noch zum Aufhängen vor Ort in laminierter Form zugehen wird.

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Ein schönes Wochenende wünscht
Ihr Team Arbeitsschutz

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